Italien senkt die Verbrauchsteuer auf E-Liquids

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Mit diesen Stimmen ist die Änderung der Steuerverordnung, die die Verbrauchssteuer auf Nachfüll-Liquids für E-Zigaretten neu formuliert, in den Finanzausschuss des Senats eingetreten. Die Mengen entsprechen 4 Cent pro ml Liquid ohne Nikotin und 8 Cent bei nikotinhaltigen Liquids. Dies wird eine deutliche Reduzierung gegenüber der bisherigen Steuer sein, die bei beiden Arten von Liquids etwa 40 Cent pro ml betrug.

Im Hinblick auf den Online-Verkauf können E-Zigaretten-Hersteller nach der Registrierung im Steuer-(Zoll-)Lager auch E-Liquids online verkaufen. Darüber hinaus müssen die Hersteller von nun an die Europäische Tabakrichtlinie (TPD) einhalten und dürfen nur noch Nikotin-Liquids verkaufen, die eine maximale Nikotinkonzentration von 20 Milligramm pro Milliliter enthalten. Eine ähnliche Regelung gilt für Nikotin, das in anderer Form in Verkehr gebracht wird: Pulver, Gel oder Kapseln.
Im Falle einer Nichteinhaltung werden Einzelhändler mit einer Geldstrafe von 150.000 Euro belegt und ihre AAMS (Monopol) Genehmigung widerrufen. Darüber hinaus wird bei der Vermarktung von E-Liquids ohne AAMS-Genehmigung eine Schmuggelgebühr erhoben.

Bereits 2016 hatte eine parlamentarische Gruppe darauf hingewiesen, dass E-Liquids dem Land Einnahmen in Höhe von 85 Millionen Euro hätten bringen sollen, gegenüber den 5 Millionen Euro, die vom Finanzministerium gesammelt wurden. Laut Gruppenmitglied Sebastian Barbanti hatten die lächerlichen Preise die Verbraucher auf den Auslandsmarkt getrieben.

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