Gesetzliche Regelungen rund um die E-Zigarette

0
736

Wer vom Rauchen auf Dampfen umsteigt, erhofft sich meist, den elektronischen Glimmstängel nun immer und überall verwenden zu dürfen. Doch ganz so einfach ist das leider nicht. Bei den gesetzlichen Regelungen im Bezug auf E-Zigaretten und den Unterschieden zu Tabakzigaretten herrscht oftmals Unwissen. Deshalb gibt es hier einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen, die Dampfer im Auge behalten sollten.

Wo sind E-Zigaretten grundsätzlich erlaubt?

E-Zigaretten fallen im Gegensatz zu Tabakzigaretten nicht unter das staatliche Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG). Das rührt hauptsächlich daher, dass beim Dampfen kein Tabak verbrannt wird und somit kein Tabakrauch entsteht. Ein weiterer Grund ist, dass es noch keinen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt, dass der Passivrauch der E-Zigarette schädlich ist. Für Nutzer von E-Zigaretten bedeutet das, dass Dampfen also grundsätzlich erlaubt ist.

Dann wird es jedoch schon etwas komplizierter, denn wie das Nichtraucherschutzgesetz in der Praxis ausgestaltet ist, wird auf Landesebene geregelt. Bundesweit gibt es somit keine einheitliche Regelung über den Konsum von E-Zigaretten. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten daher immer die jeweiligen Regelungen der Bundesländer beachtet werden müssen.

Wie sieht es mit dem Jugendschutz aus?

In einem sind sich jedoch alle Bundesländer einig, und das betrifft den E-Zigarettenkonsum von Kindern und Jugendlichen. Deshalb gelten für E-Zigaretten und E-Shishas laut § 10 JuSchG mittlerweile dieselben Jugendschutzbestimmungen wie für herkömmliche Zigaretten. Das heißt, dass sowohl der Erwerb als auch der Konsum von E-Zigaretten für Jugendliche unter 18 Jahren untersagt ist. Darunter fallen übrigens auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

E-Zigarette in Restaurants und Bars

Neben den eigenen vier Wänden würden viele auch gerne auswärts bei einem gemütlichen Glas Wein oder Bier ein paar Züge von der E-Zigarette nehmen. Doch ist das auch rechtens? Die Antwort lautet: Prinzipiell ja. Laut einem Urteil des OVG Münster sind Gastwirte nicht dazu verpflichtet, das Dampfen in Restaurants oder Bars zu verbieten. Da bei E-Zigaretten kein Tabak verbrannt wird, gilt Dampfen ja genau genommen nicht als Rauchen.

Trotzdem sind die elektronischen Zigaretten in vielen Kneipen meist nicht erwünscht. Letztendlich kann der jeweilige Wirt darüber entscheiden, was erlaubt ist, und was nicht. Daher ist wichtig, immer zuerst nachzufragen, bevor man wie selbstverständlich die E-Zigarette auspackt und zu dampfen beginnt. Denn gerade in Restaurants fühlen sich manche Gäste beim Essen möglicherweise vom Dampf gestört. Im Freien, beispielsweise im Gastgarten, kann die E-Zigarette allerdings ohne Weiteres verwendet werden.

Darf man am Arbeitsplatz dampfen?

Laut § 5 der Arbeitsstättenverordnung muss vom Arbeitgeber grundsätzlich dafür gesorgt werden, dass Arbeitnehmer keinem Tabakrauch ausgesetzt sind. Raucherräume müssen also komplett abgetrennt sein, sodass der Rauch von außen nicht mehr zu vernehmen ist. Da E-Zigaretten ja nicht unter diesen Nichtraucherschutz fallen, sind sie grundsätzlich am Arbeitsplatz erlaubt.

Doch auch hier hat der Arbeitgeber das letzte Wort. Wenn er den Konsum der E-Zigarette am Arbeitsplatz einschränken möchte, kann er sich dabei jedoch nicht auf ein Gesetz berufen. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, um das Dampfverhalten der Mitarbeiter im Betrieb zu regulieren.

Dampfer in extra abgetrennte Raucherräume zu verbannen klingt zwar für viele Arbeitgeber wie eine gute Lösung, ist aber eigentlich nicht zulässig. Denn Dampfer können laut Gesetz ja nicht mit Rauchern von Tabakzigaretten gleichgesetzt werden. Deshalb müssen sie – ebenso wie Nicht-Dampfer oder Nichtraucher – vor Tabakrauch geschützt werden.

Möglich ist, entweder einen zweiten Raum für Dampfer einzurichten oder sowohl Raucher von Tabakzigaretten als auch von E-Zigaretten nach draußen zu schicken. Schließlich darf ein Arbeitnehmer, der eine E-Zigarette nutzt, nicht am Arbeitsplatz diskriminiert werden. Um potenzielle Konflikte zu vermeiden, sollten Arbeitgeber also am besten gleich versuchen, einen Kompromiss zu finden, bei dem sich keine Partei vor den Kopf gestoßen fühlt.

Das Dampfen in öffentlichen Verkehrsmitteln

An deutschen Bahnhöfen ist das Rauchen von E-Zigaretten, gleich wie bei herkömmlichen Zigaretten, nur in gekennzeichneten Bereichen gestattet. Außerhalb dieser Areale herrscht für jegliche Zigaretten ausdrückliches Rauchverbot. Auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln selbst, also Zügen und Bussen, ist das Rauchen verboten, und das schließt E-Zigaretten ebenso mit ein.

Bei manchen privaten Busunternehmen kann es allerdings vorkommen, dass diese Bestimmungen etwas lockerer gehalten werden und deshalb Sonderregelungen gelten. Falls ein Verbot nicht eindeutig ausgewiesen ist, sollte auch hier erst nachgefragt werden, ob die E-Zigarette benutzt werden darf.

Die E-Zigarette im Flugverkehr

Leidenschaftliche Dampfer wollen natürlich auch auf Reisen nicht auf die elektronische Zigarette verzichten. Im Flugverkehr herrschen jedoch sehr strenge Regelungen, was Verwendung und Transport der E-Zigarette betrifft. So darf auf Flughäfen generell nur im Freien oder in den dafür ausgewiesenen Bereichen geraucht bzw. gedampft werden.

Außerdem darf die E-Zigarette nicht im Frachtgepäck transportiert werden. Als akkubetriebenes Gerät muss sie entweder am eigenen Körper oder im Handgepäck geführt werden. Für die Liquids gelten beim Transport im Flugzeug dieselben Bestimmungen wie für alle Flüssigkeiten: nicht mehr als 100 Milliliter in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel, der ein Fassungsvermögen von einem Liter hat. Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.

Im Zweifelsfall nachfragen

Wie Sie sehen, gibt es rund um die E-Zigarette noch viele Grauzonen und oftmals fehlen eindeutige Regelungen. Gerade wenn die Bestimmungen nicht klar sind oder eine genau Ausschilderung fehlt, empfiehlt es sich, lieber nachzufragen. Im Zweifelsfall ist es sicher auch besser, nicht auf (den Mangel an) genauen Regelungen zu pochen, sondern sich respektvoll zu verhalten und notwendigerweise aufs Dampfen zu verzichten bzw. einfach vor die Tür zu gehen.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here